Die ToU ist bestrebt, Lehrende, Lernende und Mitglieder der Universitätsverwaltung durch starke demokratische und integrative Prozesse in ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen. Es gibt zwei Hauptorgane: das Exekutivkomitee und den Akademischen Senat.
Exekutivausschuss
Akademischer Senat
Hochschulrat
Die Hochschule wird vom Exekutivkomitee geleitet, das für verschiedene wichtige Aufgaben zuständig ist, wie die Vorbereitung und Überprüfung von Entscheidungen des Leitungsgremiums und der Ausschüsse, das operative Management sowie die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für den Fortschritt der Hochschule. Es ist auch dafür verantwortlich, die Aufgaben anderer Hochschulgremien, Ausschüsse und Beamter zu beaufsichtigen und sicherzustellen, dass die Hochschulmitglieder und -mitarbeiter ihren Verpflichtungen nachkommen. Außerdem legt er dem Akademischen Senat einen Jahresbericht vor.
Dr. Thomas Funke fungiert als Gründungspräsident. Der Präsident leitet das Präsidium und ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Hochschule verantwortlich. Er vertritt die Hochschule nach außen und legt die Richtlinien für die Erledigung der Aufgaben fest. Er beaufsichtigt das akademische Personal, initiiert die Ausschreibung von Professorenstellen und macht Personalvorschläge für die Berufungskommission. Er ernennt die Professorinnen und Professoren nach Maßgabe der Berufungsordnung.
Christian Rebernik ist der Kanzler der Universität. Der Kanzler leitet und koordiniert die Hochschulverwaltung und beaufsichtigt das nicht-akademische Personal. Er ist verantwortlich für die operative Umsetzung der strategischen Ziele der Hochschule, für wirtschaftliche und administrative Aufgaben, für den Arbeitsschutz und für IT-Angelegenheiten.
Der/die Vizepräsident/in für Lehren & Lernen lehrt und führt ToUs-Studiengänge durch und schlägt dem Präsidium Dozenten/innen und Lehrkräfte zur Einstellung vor. Er/sie koordiniert die Umsetzung der Lehrtätigkeit gemäß der Studien- und Prüfungsordnung, entwickelt Vorschläge für neue Lehrkonzepte, koordiniert die Evaluierung der Lehrtätigkeit, entwickelt in Absprache mit den Professoren Vorschläge zur Aktualisierung der Studien- und Prüfungsordnung, koordiniert die Studiengangsleiter und entwickelt Vorschläge zu notwendigen Investitionen in die Lehrtätigkeit.
Der Vizepräsident/die Vizepräsidentin für Forschung ist für die Forschungsaktivitäten an der gesamten Hochschule und in den bestehenden Studiengängen verantwortlich. Er/sie entwickelt die Forschungsstrategie und -ziele der ToUs, erarbeitet Vorschläge für Drittmittelanträge, definiert und legt KPIs und Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Forschung fest, evaluiert die Forschungsaktivitäten, koordiniert die Forschungsaktivitäten und entwickelt Vorschläge für notwendige Investitionen in die Forschungsaktivitäten.
Der Direktor für Hochschulstrategie und -entwicklung leitet die Qualitätssicherungsaktivitäten der ToUs, einschließlich der Umsetzung und Koordination von Akkreditierungsprozessen, und berät das Präsidium bei der Umsetzung der strategischen Ziele der Hochschule.
Der Akademische Senat trifft Entscheidungen in akademischen Angelegenheiten. Er verabschiedet die Hochschulordnung, wählt den Präsidenten und die Mitglieder des Exekutivkomitees und äußert sich zu Fragen der Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Lerninhalten und -prozessen, des Haushalts und des akademischen Personals.
ToU geht derzeit von einem Gründungssenat, der sich aus fünf externen Professoren zusammensetzt, zur Einrichtung eines Akademischen Senats über, der die Stimmen aller Interessengruppen der Universität vertreten wird: Professoren und akademische Mitarbeiter, Lernende, nichtakademische Mitarbeiter und das Exekutivkomitee. Der neu gegründete Akademische Senat wird voraussichtlich im ersten Quartal 2023 seine Arbeit aufnehmen.
Der Hochschulrat besteht aus dem Präsidium, externen Professor/innen und Vertreter/innen aus verschiedenen Bereichen der Wirtschaft, Politik, Kultur und des öffentlichen Lebens außerhalb der Hochschule. Der Hochschulrat berät die Hochschule in verschiedenen Angelegenheiten, z. B. bei der Studienplanung, dem Wissens- und Technologietransfer und der Hochschulentwicklung. Die Mitarbeit im Hochschulrat ist ein Ehrenamt. Erfahre mehr über den Hochschulrat, indem du unten klickst.